Geld

Kostenübernahme

Eine Abrechnung über private Krankenkassen oder als Selbstzahler ist möglich, ebenso für Beihilfeberechtigte, Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei.

Zögern Sie nicht, sich bei Fragen hierzu mit mir in Verbindung zu setzen.

Für gesetzlich Versicherte

Die Behandlung in meiner Privatpraxis wird von einigen Krankenkassen im Kostenerstattungsverfahren übernommen. Sie können gerne einen Termin mit mir vereinbaren, um die Einzelheiten zu klären.
Auch können sie sich vorab direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Weitere Information finden Sie im Ratgeber „Kostenerstattung“ der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und auf den Patientenseiten der BPtK.